Das Wahlverfahren: So funktioniert die Demokratie im Beirat
Wer darf wählen? (Aktives Wahlrecht)
Wahlberechtigt sind Vereine und Initiativen (Selbstorganisationen), die in Berlin aktiv sind. Voraussetzungen:
- Mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder gehören der Minderheit der Rom*nja und Sint*izze an.
- Sie sind im Vereinsregister eingetragen oder verfügen über nachweisbare Projekterfahrung im Bereich Partizipation und Teilhabe.
- Wichtig: Vereine müssen sich spätestens 12 Wochen vor der Wahl in eine öffentliche Liste für Antidiskriminierung bei der zuständigen Senatsverwaltung eintragen.
Wer kann kandidieren? (Passives Wahlrecht)
Einzelpersonen können sich zur Wahl stellen, wenn sie:
- sich selbst der ethnischen Minderheit der Rom*nja- und Sint*izze zuordnen,
- in Berlin politisch aktiv sind,
- fundierte Fachkenntnisse zum Thema Partizipation und Teilhabe besitzen.
Ablauf der Wahl
Die Wahlversammlung wird von der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär für Antidiskriminierung geleitet (oder einer Vertretung). Kandidierende stellen sich persönlich vor. Die Wahl kann auch online durchgeführt werden.
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Wahlscheine
Jede Organisation erhält drei Wahlscheine mit je zwei Stimmzetteln (für Mitglieder und Stellvertretungen).
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Quotierung
Bei der Erstellung der Rangliste, die absteigend nach der Anzahl der gezählten Stimmen zu erstellen ist, wird sichergestellt, dass die Mindestquoten (Frauenanteil, EU/Drittstaat-Hintergrund) erfüllt sind. Falls nötig, rücken Personen auf der Liste nach oben, um diese Quoten zu erfüllen.
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Besonderheit
Bewerben sich trans*, inter* oder nicht-binäre Personen, wird ein Platz im Beirat für sie reserviert und die Rangfolge entsprechend angepasst. Dafür müssen sie bei der Wahl mindestens eine Stimme erhalten.
Organisation und Vorsitz
- Vorsitz Den Vorsitz führt das für den Beirat zuständige Senatsmitglied. Der stellvertretende Vorsitz wird aus der Mitte der sechs gewählten Community-Mitglieder bestimmt.
- Unterstützung Eine eigens eingerichtete Geschäftsstelle unterstützt den Beirat fachlich und organisatorisch. Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist für die fachliche Begleitung zuständig. Die Abteilung Integration und Migration kann bei Bedarf einbezogen werden.
- Selbstverwaltung Der Beirat regelt seine Arbeitsweise über eine eigene Geschäftsordnung.
Beteiligung braucht Begegnung
Wahlen und demokratische Mitbestimmung entstehen durch Austausch, Vernetzung und gemeinsames Engagement in der Community.
